Online-Datenschutz für Kinder und Jugendliche: Verbot gezielter Werbung
Dieses Gesetz weitet den Online-Datenschutz auf Jugendliche (13-16 Jahre) aus, nicht nur auf kleine Kinder. Betreiber von Websites und Apps müssen nun die Zustimmung des Jugendlichen oder der Eltern einholen, bevor sie Daten sammeln, und es ist ihnen untersagt, diese Informationen für individualspezifische Werbung zu verwenden. Eltern und Jugendliche erhalten mehr Kontrolle darüber, welche biometrischen Daten, Standortdaten und Identifikatoren gesammelt und wie lange sie gespeichert werden.
Wichtige Punkte
Der Datenschutz wird auf Jugendliche (über 12 und unter 17 Jahren) ausgeweitet, wobei deren Zustimmung (oder die der Eltern) zur Datenerfassung erforderlich ist.
Verbot der Verwendung personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen zur Erstellung von Profilen und zur Anzeige individualspezifischer Werbung.
Eltern und Jugendliche erhalten das Recht, gesammelte personenbezogene Daten, einschließlich Fotos, Sprachaufnahmen und biometrischer Daten, einzusehen, zu korrigieren und deren Löschung zu verlangen.
Für große Social-Media-Unternehmen wird ein Standard der 'vorsätzlichen Missachtung' eingeführt, der verhindert, dass sie ignorieren, dass ein Nutzer ein Kind oder Jugendlicher ist.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6291
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]