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Belohnungsprogramm für Hinweisgeber bei Verstößen gegen Rüstungsexportkontrollen.

Dieses Gesetz schafft ein finanzielles Anreizprogramm für Personen, die freiwillig Informationen über Verstöße gegen Rüstungsexportkontrollen (z. B. illegaler Waffenhandel) liefern, die zu zivilrechtlichen Strafen führen. Hinweisgeber, deren Informationen zur Einziehung von Bußgeldern führen, erhalten zwischen 10 % und 30 % der Strafe. Das Gesetz bietet auch starken Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen durch Arbeitgeber, einschließlich des Rechts, vor einem Bundesgericht auf Schadensersatz zu klagen.
Wichtige Punkte
Finanzielle Belohnungen: Personen, die Verstöße gegen Rüstungsexportkontrollen melden, können 10 % bis 30 % der verhängten zivilrechtlichen Strafe erhalten.
Schutz vor Vergeltung: Arbeitgeber dürfen Hinweisgeber nicht entlassen oder diskriminieren; Verstöße können zu Entschädigungen führen, einschließlich des doppelten Betrags des entgangenen Lohns.
Vertraulichkeit: Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt, und anonyme Meldungen sind über einen Anwalt möglich.
Stärkung der nationalen Sicherheit: Das Programm zielt darauf ab, die Durchsetzung von Kontrollen gegen den illegalen Handel mit Verteidigungsgütern zu verbessern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6302
Sponsor: Rep. Johnson, Julie [D-TX-32]
Startdatum: 2025-11-25