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Änderung der Definition von Schalldämpfern: Gesetz zum Schutz des Rechts auf Stille

Dieses Gesetz ändert die rechtlichen Definitionen von „Feuerwaffenschalldämpfern“ und „Feuerwaffenmufflern“. Ziel ist es, klarzustellen, was genau als solches Gerät gilt, was sich auf deren Besitz und Handel auswirken könnte. Für Bürger bedeutet dies mögliche Änderungen der Vorschriften für Waffenzubehör.
Wichtige Punkte
Das Gesetz ändert die Definitionen von „Feuerwaffenschalldämpfer“ und „Feuerwaffenmuffler“ im Bundesrecht.
Die neue Definition umfasst Geräte, die zur Dämpfung des Schalls einer tragbaren Schusswaffe entwickelt und zur Befestigung daran bestimmt sind.
Sie umfasst auch das äußere Rohr oder einzelne Teile, die das primäre Gehäuse für schallreduzierende Komponenten bilden.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_631
Sponsor: Rep. Pfluger, August [R-TX-11]
Startdatum: 2025-01-22