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Bezahltes Umzugsurlaub für Bundesangestellte mit militärischen Ehepartnern.

Dieses Gesetz gewährt Bundesangestellten mindestens 40 Stunden bezahlten Urlaub, wenn ihr Ehepartner (Militär oder Auswärtiger Dienst) einen dauerhaften Standortwechsel (PCS) durchführen muss. Dieser zusätzliche Urlaub soll die Organisation des Umzugs erleichtern und muss innerhalb eines Monats nach dem Umzug genutzt werden. Er bietet wichtige Unterstützung für Familien, die häufig umziehen müssen.
Wichtige Punkte
Bundesangestellte, deren Ehepartner versetzt werden, erhalten mindestens 40 Stunden (eine Arbeitswoche) bezahlten Urlaub für den Umzug.
Dieser Urlaub darf nur für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Umzug verwendet werden und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Der Anspruch auf diesen Urlaub besteht bei jedem neuen dauerhaften Standortwechsel des Ehepartners.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6311
Sponsor: Rep. Salinas, Andrea [D-OR-6]