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Plattformhaftung für Deepfakes und Cyberstalking: 48-Stunden-Entfernungsfrist

Das Gesetz stärkt den Schutz der Bürger vor der nicht einvernehmlichen Weitergabe intimer Bilder, KI-generierter Fälschungen (Deepfakes) und Cyberstalking. Online-Plattformen verlieren ihren Haftungsschutz, wenn sie keine wirksamen Systeme zur Verhinderung dieser Verstöße einführen. Die wichtigste Änderung ist die Pflicht, gemeldetes schädliches Material innerhalb von maximal 48 Stunden nach Erhalt einer gültigen Aufforderung zu entfernen.
Wichtige Punkte
Online-Plattformen müssen Systeme zur Verhinderung und Entfernung von Deepfakes und Cyberstalking-Inhalten implementieren, um ihren gesetzlichen Haftungsschutz zu behalten.
Bei Meldung von nicht einvernehmlichen intimen Inhalten oder Deepfakes muss die Plattform diese innerhalb von maximal 48 Stunden entfernen.
Die Definition der Verantwortung für die Erstellung schädlicher Inhalte wird erweitert und umfasst nun auch Material, das mithilfe von KI-Modellen generiert wurde.
Plattformen müssen Daten speichern, die für mögliche Gerichtsverfahren von Opfern von Cyberstalking oder Verletzungen der Intimsphäre erforderlich sind.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_6334
Sponsor: Rep. Auchincloss, Jake [D-MA-4]