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Schutz vor Stromleitungskosten anderer Bundesstaaten ohne Zustimmung.

Dieses Gesetz soll verhindern, dass Bürger eines Bundesstaates die Kosten für neue, bundesstaatenübergreifende Stromleitungen tragen müssen, die hauptsächlich zur Umsetzung der Energiepolitik eines Nachbarstaates gebaut werden. Ihre Stromrechnung soll nicht durch Infrastrukturinvestitionen steigen, die primär einem anderen Staat dienen, es sei denn, Ihr Bundesstaat stimmt der Kostenbeteiligung ausdrücklich zu. Es etabliert den Grundsatz, dass Kosten von denen getragen werden, die sie verursachen und davon profitieren.
Wichtige Punkte
Verbot, Verbrauchern Kosten für den Bau von Übertragungsleitungen aufzuerlegen, wenn diese hauptsächlich zur Umsetzung der Energiepolitik eines anderen Staates dienen.
Ihr Bundesstaat muss ausdrücklich zustimmen, bevor Ihnen Kosten für Übertragungsinvestitionen, die von Nachbarstaaten initiiert wurden, in Rechnung gestellt werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass Nutzen und Kosten neuer Übertragungsanlagen ausschließlich den Bewohnern des Staates zugutekommen, der den Bau initiiert hat.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6336
Sponsor: Rep. Fedorchak, Julie [R-ND-At Large]
Startdatum: 2025-12-01