Katastrophenhilfe: Bundesmittel für die Trümmerbeseitigung in Eigentümergemeinschaften.
Dieses Gesetz erweitert die Bundeshilfe zur Beseitigung von Trümmern nach Katastrophen auf Wohneigentümergemeinschaften, Eigentumswohnungen, Wohnungsgenossenschaften und Mobilheimparks. Dies bedeutet, dass die Bewohner dieser Gemeinschaften mit einer schnelleren, staatlich finanzierten Aufräumaktion rechnen können, wenn die örtlichen Behörden die Trümmer als Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit einstufen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Eigentümer nach einer schweren Katastrophe zu verringern.
Wichtige Punkte
Die Bundeshilfe zur Trümmerbeseitigung nach Katastrophen umfasst nun auch Gemeinschaftsflächen in Eigentumswohnungen und Wohnungsgenossenschaften.
Die Unterstützung wird gewährt, wenn lokale Behörden die Trümmer als Bedrohung für das Leben, die öffentliche Gesundheit oder die wirtschaftliche Erholung einstufen.
Diese Änderung beschleunigt den Wiederaufbauprozess und senkt die direkten Kosten für die Bewohner von Wohngemeinschaften nach einer Katastrophe.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6342
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]