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Virtuelle Abschiebeverfahren: Recht auf Video- oder Telefonkonferenz für Migranten.

Dieses Gesetz ermöglicht es nicht inhaftierten Personen, die von einem Abschiebeverfahren betroffen sind, eine virtuelle Anhörung per Video- oder Telefonkonferenz zu beantragen. Der Einwanderungsrichter muss diesem Antrag stattgeben und sicherstellen, dass das Fernverfahren die Rechte der Person nicht beeinträchtigt. Dies soll den Zugang zur Justiz flexibler gestalten.
Wichtige Punkte
Nicht inhaftierte Personen in Abschiebeverfahren erhalten das Recht, eine virtuelle Anhörung (Video oder Telefon) zu beantragen.
Einwanderungsrichter müssen dem Antrag stattgeben und sicherstellen, dass die Rechte der Person während des virtuellen Verfahrens gewahrt bleiben.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6349
Sponsor: Rep. Bonamici, Suzanne [D-OR-1]
Startdatum: 2025-12-02