Neue Standards und Ausstieg aus privaten Einwanderungshaftanstalten.
Dieses Gesetz legt strenge neue humanitäre Standards für alle Bundeshaftanstalten für Einwanderer fest und schreibt regelmäßige, unangekündigte Inspektionen sowie öffentliche Transparenz vor. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die schrittweise Abschaffung privater, gewinnorientierter Einwanderungsgefängnisse innerhalb von drei Jahren und das Verbot der Inhaftierung von Kindern in ICE-Einrichtungen. Darüber hinaus wird eine Freilassungsvermutung während des Verfahrens eingeführt, anstatt einer automatischen Inhaftierung.
Wichtige Punkte
Ende privater Gefängnisse: Die Regierung muss Verträge mit privaten, gewinnorientierten Betreibern von Einwanderungshaftanstalten innerhalb von drei Jahren beenden.
Keine Inhaftierung von Kindern: Personen unter 18 Jahren dürfen nicht in Einrichtungen des ICE (Immigration and Customs Enforcement) oder in dessen Auftrag inhaftiert werden.
Freilassungsvermutung: Inhaftierte Personen werden grundsätzlich freigelassen, es sei denn, die Regierung weist nach, dass sie ein Fluchtrisiko oder eine Gefahr darstellen (unter Anwendung der am wenigsten restriktiven Bedingungen, ohne elektronische Fußfesseln).
Erhöhte Rechenschaftspflicht: Vorgeschriebene öffentliche Berichte über unangekündigte Inspektionen und detaillierte Untersuchungen bei Todesfällen in Haft.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6397
Sponsor: Rep. Jayapal, Pramila [D-WA-7]