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Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter als Bedingung für Steuerabzug von Managergehältern.

Dieses Gesetz soll Unternehmen dazu anregen, Gewinne mit ihren Mitarbeitern, einschließlich Teilzeitkräften, zu teilen. Unternehmen, die keinen qualifizierten Gewinnbeteiligungsplan einführen, verlieren die Möglichkeit, die Vergütung hochbezahlter Führungskräfte steuerlich abzusetzen. Dies führt potenziell zu zusätzlichen Barausschüttungen für Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber Gewinne erzielt und Steuervergünstigungen nutzen möchte.
Wichtige Punkte
Kernänderung: Unternehmen müssen Gewinnbeteiligungen für Mitarbeiter aufrechterhalten, um die Vergütung von Führungskräften steuerlich absetzen zu können.
Mindestanforderung: Die jährlichen Gewinnausschüttungen an Mitarbeiter müssen mindestens 5% des Nettoeinkommens des Arbeitgebers betragen.
Anspruch der Mitarbeiter: Arbeitnehmer, einschließlich Teilzeitkräfte, die mindestens ein Jahr beschäftigt sind, haben Anspruch auf diese Barausschüttungen.
Ausnahme bei Gefährdung: Ein Unternehmen kann von der Ausschüttungspflicht befreit werden, wenn es nachweist, dass die Zahlungen die Fortführung des Geschäftsbetriebs gefährden würden.
Missbrauchsschutz: Die Steuerbehörde kann Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern, wie z.B. die Senkung von Löhnen oder Sozialleistungen im Gegenzug für die Gewinnbeteiligung.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6418
Sponsor: Rep. Watson Coleman, Bonnie [D-NJ-12]
Startdatum: 2025-12-03