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Finanzielle Hilfe für Medikamente muss auf Selbstbehalte angerechnet werden.

Dieses Gesetz verpflichtet Krankenversicherungen, finanzielle Unterstützung (z. B. von gemeinnützigen Organisationen oder Pharmaherstellern) direkt auf die jährlichen Kostenbeteiligungen der Patienten (Selbstbehalte, Zuzahlungen und Höchstgrenzen) anzurechnen. Dies verhindert, dass Versicherer die Hilfe ignorieren, und stellt sicher, dass Patienten ihre jährlichen Ausgabenlimits schneller erreichen. Die Änderung senkt die tatsächlichen Kosten für Patienten, die auf teure Spezialmedikamente angewiesen sind.
Wichtige Punkte
Jegliche finanzielle Unterstützung für verschreibungspflichtige Medikamente muss auf Ihren Selbstbehalt und die jährliche Höchstgrenze der Zuzahlungen angerechnet werden.
Die Regelung gilt insbesondere für Spezialmedikamente und Medikamente, die einer strengen Verwaltung (wie Vorabgenehmigung) unterliegen.
Die Änderung tritt für alle Gruppenkrankenversicherungen und Krankenversicherer ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6423
Sponsor: Rep. Kean, Thomas H. [R-NJ-7]
Startdatum: 2025-12-04