arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

30-Tage-Frist zur Beseitigung von Barrieren vor Klagen nach dem ADA-Gesetz

Dieser Gesetzentwurf führt eine obligatorische schriftliche Benachrichtigungsfrist für Eigentümer öffentlicher Einrichtungen ein, bevor eine Klage wegen architektonischer Barrieren eingereicht werden kann. Der Eigentümer hat 30 Tage Zeit, um auf die spezifische Barriere zu reagieren und einen Plan zur Beseitigung vorzulegen oder mit den Arbeiten zu beginnen. Dies soll außergerichtliche Lösungen fördern, verzögert jedoch den Zugang zu Gerichtsverfahren für Bürger mit Behinderungen.
Wichtige Punkte
Vor Einreichung einer Zivilklage wegen fehlender Beseitigung einer architektonischen Barriere ist eine schriftliche Mitteilung an den Eigentümer erforderlich.
Die Mitteilung muss spezifisch genug sein, um die Barriere identifizieren zu können, und die Umstände der Zugangsverweigerung detailliert beschreiben.
Der Eigentümer hat 30 Tage Zeit, um einen schriftlichen Plan zur Beseitigung vorzulegen oder erhebliche Fortschritte bei der Beseitigung zu erzielen.
Die Klage kann erst nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist eingereicht werden, wenn keine angemessene Reaktion erfolgt ist.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
Status: Eingebracht
Bürgerwille
Stimmen werden geprüft…
Ich unterstütze
Ich lehne ab
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6453
Sponsor: Rep. Lawler, Michael [R-NY-17]