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30-Tage-Frist zur Beseitigung von Barrieren vor Klagen nach dem ADA-Gesetz

Dieser Gesetzentwurf führt eine obligatorische schriftliche Benachrichtigungsfrist für Eigentümer öffentlicher Einrichtungen ein, bevor eine Klage wegen architektonischer Barrieren eingereicht werden kann. Der Eigentümer hat 30 Tage Zeit, um auf die spezifische Barriere zu reagieren und einen Plan zur Beseitigung vorzulegen oder mit den Arbeiten zu beginnen. Dies soll außergerichtliche Lösungen fördern, verzögert jedoch den Zugang zu Gerichtsverfahren für Bürger mit Behinderungen.
Wichtige Punkte
Vor Einreichung einer Zivilklage wegen fehlender Beseitigung einer architektonischen Barriere ist eine schriftliche Mitteilung an den Eigentümer erforderlich.
Die Mitteilung muss spezifisch genug sein, um die Barriere identifizieren zu können, und die Umstände der Zugangsverweigerung detailliert beschreiben.
Der Eigentümer hat 30 Tage Zeit, um einen schriftlichen Plan zur Beseitigung vorzulegen oder erhebliche Fortschritte bei der Beseitigung zu erzielen.
Die Klage kann erst nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist eingereicht werden, wenn keine angemessene Reaktion erfolgt ist.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6453
Sponsor: Rep. Lawler, Michael [R-NY-17]