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Mehr Freiheit für Freizeitdrohnenflüge in kontrolliertem Luftraum.

Dieses Gesetz erleichtert es Hobbyisten, Freizeitdrohnen zu fliegen, indem es die Gebiete erweitert, in denen sie ohne besondere Genehmigung operieren dürfen. Die Änderungen umfassen spezifische Bereiche des kontrollierten Luftraums (Klasse E) in den Ausnahmen für begrenzte Freizeitzwecke. Dies bietet Bürgern mehr legale und sichere Orte für die Nutzung ihrer Drohnen.
Wichtige Punkte
Erweiterung der erlaubten Flugzonen für Freizeitdrohnen um bestimmte Bereiche des kontrollierten Luftraums (Klasse E).
Vereinfachung der Vorschriften für Hobby-Drohnenbetreiber, wodurch ihnen mehr legale Flugmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6460
Sponsor: Rep. Mann, Tracey [R-KS-1]
Startdatum: 2025-12-04