Harte Bundesstrafen für die Verabreichung von Abtreibungsmedikamenten ohne Zustimmung.
Das Gesetz führt neue, strenge Bundesstrafen, einschließlich bis zu 25 Jahren Gefängnis, für Personen ein, die wissentlich und vorsätzlich einer schwangeren Frau abtreibungsfördernde Medikamente ohne ihre informierte Zustimmung verabreichen. Bürgerinnen erhalten das Recht, zivilrechtliche Entschädigung zu fordern, einschließlich Schadensersatz für psychische und physische Verletzungen sowie Strafschadensersatz. Ziel ist der Schutz von Frauen vor Zwangsabtreibungen, insbesondere bei Medikamenten, die über Staatsgrenzen hinweg transportiert werden.
Wichtige Punkte
Einführung eines Bundesverbrechens: Die Verabreichung eines abtreibungsfördernden Medikaments ohne informierte Zustimmung wird mit bis zu 25 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe geahndet.
Doppelstrafe bei schwerer Verletzung: Führt die Verabreichung ohne Zustimmung zu schweren Körperverletzungen oder zum Tod der Frau, droht dem Täter eine zusätzliche Haftstrafe von bis zu 25 Jahren.
Recht auf zivilrechtlichen Schadensersatz: Geschädigte Frauen können Täter auf Schadensersatz verklagen, einschließlich des dreifachen Schadensersatzes und Strafschadensersatzes (punitive damages).
Definition der Verschwörung: Verschwörung umfasst den Verkauf, Versand oder die Weitergabe eines abtreibungsfördernden Medikaments, ohne angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Empfängerin eine schwangere Frau ist, die eine Abtreibung wünscht.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6466
Sponsor: Rep. Messmer, Mark B. [R-IN-8]
Startdatum: 2025-12-04