Urteilsgerechtigkeit: Mildere Strafen für Überlebende von Missbrauch und Menschenhandel.
Dieses Gesetz ermächtigt Bundesrichter, Strafen zu verhängen, die unter den gesetzlichen Mindeststrafen liegen, wenn das kriminelle Verhalten einer Person maßgeblich durch ihre Erfahrungen als Überlebende von schwerem Missbrauch, Stalking oder Menschenhandel beeinflusst wurde. Diese Änderung ermöglicht es Gerichten, Traumata bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen, was potenziell zu kürzeren Haftstrafen oder alternativen Strafen wie Bewährung führen kann. Die Regeln gelten für zukünftige Fälle und ermöglichen die Überprüfung bereits verhängter Urteile für Nicht-Sexualstraftäter.
Wichtige Punkte
Richter erhalten die Befugnis, Strafen unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenzen zu verhängen, wenn die Straftat eng mit den Erfahrungen des Täters als Missbrauchsopfer verbunden ist.
Möglichkeit, alternative Strafen wie Bewährung oder gemeinnützige Unterbringung anstelle einer Gefängnisstrafe zu verhängen.
Die Regelungen gelten für Personen, die nicht wegen Sexualdelikten verurteilt wurden, und das Trauma muss nicht zeitgleich mit der Begehung der Straftat aufgetreten sein.
Personen, die bereits Bundesstrafen verbüßen, können eine Überprüfung ihres Urteils nach diesen neuen Bestimmungen beantragen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6471
Sponsor: Rep. Morelle, Joseph D. [D-NY-25]