Militärische Operationen und bedrohte Arten: Neue Regeln für Verteidigungsgebiete
Dieses Gesetz ändert den Schutz bedrohter Arten auf Militärgeländen. Es bedeutet, dass bestimmte Militärgebiete nicht mehr als kritische Lebensräume ausgewiesen werden und Verteidigungsoperationen mehr Flexibilität erhalten, selbst wenn sie bedrohte Arten betreffen. Ziel ist es, militärische Aktivitäten zu optimieren, ohne Genehmigungen für Handlungen einholen zu müssen, die Tieren oder Pflanzen schaden könnten.
Wichtige Punkte
Militärische Einrichtungen und Nationalgarde-Anlagen werden nicht als kritische Lebensräume für bedrohte Arten ausgewiesen.
Der Verteidigungsminister kann andere Gebiete vom Schutz ausnehmen, wenn sie für militärische Zwecke, wie Ausbildung oder Waffentests, als notwendig erachtet werden.
Militärpersonal, einschließlich Auftragnehmer, wird von Verboten bezüglich der Schädigung bedrohter Arten während nationaler Verteidigungsoperationen ausgenommen.
Der Verteidigungsminister muss sich nicht mit dem Innenminister bezüglich militärischer Maßnahmen beraten, selbst wenn diese Gebiete mit Naturressourcen-Managementplänen betreffen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_65
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2025-01-03