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Steuerabzug für Ersparnisse zur Anzahlung auf das erste Eigenheim

Das Gesetz führt neue Sparmodelle (DPSA) ein, die ausschließlich zur Deckung der Kosten für den Kauf eines ersten Eigenheims, wie Anzahlungen und Abschlusskosten, dienen. Einzahlungen auf diese Konten sind steuerlich absetzbar, und Abhebungen für qualifizierte Wohnzwecke sind steuerfrei. Dies soll Erstkäufern von Eigenheimen die Ansammlung notwendiger Mittel erleichtern.
Wichtige Punkte
Einführung eines steuerbegünstigten Sparkontos (DPSA), bei dem Einzahlungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können.
Der jährliche Abzugsbetrag ist auf 10.000 USD (20.000 USD bei gemeinsamer Veranlagung) begrenzt und wird inflationsbereinigt.
Gelder, die für die Anzahlung oder Abschlusskosten des ersten Eigenheims verwendet werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Nicht qualifizierte Abhebungen werden besteuert und mit einer zusätzlichen Strafe von 20 % belegt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6542
Sponsor: Rep. Subramanyam, Suhas [D-VA-10]
Startdatum: 2025-12-09