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Schutz der Sozialversicherungsleistungen für medizinisches Personal und Ersthelfer nach der Pandemie.

Dieses Gesetz schützt die Rentenleistungen von Personen, die während der COVID-19-Pandemie als Ersthelfer oder medizinisches Fachpersonal gearbeitet haben. Einkünfte, die zwischen Januar 2020 und Mai 2023 erzielt wurden, werden nicht auf den Rentenverdiensttest der Sozialversicherung angerechnet, wodurch Leistungskürzungen verhindert werden. Die Regelung sieht auch eine ähnliche Befreiung für künftige Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit vor, um kritische Arbeitskräfte zur Rückkehr in den Dienst zu ermutigen.
Wichtige Punkte
Rentner, die zwischen 2020 und 2023 als medizinisches Personal oder Ersthelfer gearbeitet haben, erhalten keine Kürzung ihrer Sozialversicherungsleistungen aufgrund dieser spezifischen Einkünfte.
Zukünftige Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit ermöglichen ähnliche Befreiungen von der Einkommensgrenze für diese kritischen Arbeitskräfte, sofern ein Arbeitskräftemangel festgestellt wird.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6543
Sponsor: Rep. Thompson, Glenn [R-PA-15]