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Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in der Bundesregierungskommunikation.

Das Gesetz verlangt von Bundesbeamten, alle öffentlich veröffentlichten Inhalte (Text, Bilder, Video), die mittels generativer künstlicher Intelligenz erstellt oder manipuliert wurden, klar zu kennzeichnen. Dies stellt sicher, dass Bürger wissen, wann offizielle Informationen von KI stammen, erhöht die Transparenz und ermöglicht eine fundiertere Bewertung der Zuverlässigkeit staatlicher Mitteilungen. Beamte, die gegen diese Regeln verstoßen, unterliegen Disziplinarmaßnahmen; nicht gekennzeichnete Inhalte müssen zurückgezogen und korrigiert werden.
Wichtige Punkte
Alle öffentlichen, von KI generierten oder veränderten Regierungskommunikationen müssen einen klaren und verständlichen Haftungsausschluss enthalten.
Der Haftungsausschluss muss erklären, welche Art von KI-Technologie zur Erstellung oder Änderung des Inhalts verwendet wurde, um die öffentliche Wahrnehmung zu schärfen.
Bundesbeamte und Auftragnehmer, die gegen diese Regeln verstoßen, unterliegen Disziplinarmaßnahmen, einschließlich möglicher Vertragsbeendigung.
Im Falle eines Verstoßes muss die Behörde den Inhalt zurückziehen und eine Mitteilung veröffentlichen, die den Verstoß erklärt und, falls möglich, eine korrigierte Version bereitstellt.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6571
Sponsor: Rep. Foster, Bill [D-IL-11]