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Begrenzung von Boni für Energieversorger-Führungskräfte bei steigenden Kundenpreisen.

Dieses Gesetz soll Verbraucher vor übermäßigen Erhöhungen der Strom- und Gaspreise schützen. Boni für Führungskräfte bestimmter Versorgungsunternehmen sind nur zulässig, wenn die Tariferhöhungen für Kunden die Inflationsrate (CPI-U) nicht überschreiten. Bei einem Verstoß wird der verfallene Bonusbetrag direkt an die Kunden ausgezahlt.
Wichtige Punkte
Boni für Führungskräfte von Versorgungsunternehmen sind nur erlaubt, wenn die Tariferhöhungen für Kunden die Inflationsrate (CPI-U) nicht überschreiten.
Bei Nichteinhaltung wird der verfallene Bonusbetrag unter allen Kunden des Versorgungsunternehmens als direkte Zahlung aufgeteilt.
Der maximal zulässige Bonus ist auf 25 % des mittleren Jahresgehalts der Nicht-Führungskräfte begrenzt.
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Status: Eingebracht
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Drucknummer: 119_HR_6590
Sponsor: Rep. Riley, Josh [D-NY-19]