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Schülerschutz: Verbot von Zwang und Isolation in Schulen.

Dieses Gesetz führt strenge Regeln zum Schutz von Schülern vor gefährlichen Formen von Zwang und Isolation in Schulen ein. Es verbietet die meisten dieser Praktiken und beschränkt zulässige körperliche Zwangsmaßnahmen auf Notfälle, die von geschultem Personal durchgeführt werden müssen. Eltern erhalten das Recht auf sofortige Benachrichtigung über Vorfälle und die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot von Isolation, chemischer und mechanischer Zwangsmaßnahmen bei Schülern in Schulen.
Körperliche Zwangsmaßnahmen sind nur in unmittelbaren Gefahrensituationen durch geschultes Personal erlaubt.
Verpflichtende Benachrichtigung der Eltern bei Vorfällen und das Recht, Schulen bei Verstößen zu verklagen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6617
Sponsor: Rep. Beyer, Donald S. [D-VA-8]
Startdatum: 2025-12-11