Wiederherstellung der Meinungsfreiheit und Versammlungsrechte an Universitäten.
Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Studierenden auf freie Meinungsäußerung, Versammlung und Protest auf dem Campus. Öffentliche Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten, müssen restriktive „Redefreiheitszonen“ und Sprachkodizes abschaffen. Studierende, deren Rechte verletzt werden, können die Einrichtung verklagen und Schadensersatz fordern. Private Einrichtungen müssen ihre Richtlinien zur Meinungsfreiheit transparent darlegen, andernfalls droht ihnen der Verlust der Bundesfinanzierung.
Wichtige Punkte
Öffentliche Universitäten müssen „Redefreiheitszonen“ und restriktive Sprachkodizes, die die freie Meinungsäußerung von Studenten in allgemein zugänglichen Bereichen einschränken, aufheben.
Studenten, deren Rechte auf freie Meinungsäußerung von einer öffentlichen Einrichtung verletzt werden, können vor einem Bundesgericht Schadensersatz (mindestens 500 USD für die erste Verletzung) einklagen.
Öffentliche und private Einrichtungen riskieren den Verlust von Bundesmitteln, einschließlich Studienbeihilfen, wenn sie die neuen Richtlinien zur Meinungsfreiheit nicht einhalten.
Private Universitäten müssen alle Richtlinien zur Meinungsfreiheit der Studenten leicht zugänglich veröffentlichen (online und in Handbüchern).
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6663
Sponsor: Rep. Murphy, Gregory F. [R-NC-3]