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Verbot privater Atomlagerung: Erhöhung der öffentlichen Sicherheit.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem es Regierungsbehörden verbietet, Lizenzen für die private, vorübergehende Lagerung von abgebrannten Kernbrennstäben und hochradioaktiven Abfällen zu erteilen. Dies bedeutet, dass solche Abfälle nur am Entstehungsort (Kernreaktoren) oder in bundeseigenen Einrichtungen gelagert werden dürfen, und alle bestehenden privaten Lizenzen werden für ungültig erklärt. Ziel ist es, eine bessere Aufsicht über gefährliche Materialien zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Neue Lizenzen für private, externe Zwischenlagerung von Atommüll sind verboten.
Alle bestehenden privaten Lizenzen für solche Lagerungen werden mit Inkrafttreten des Gesetzes für ungültig erklärt.
Atommüll darf nur am Reaktorstandort oder in bundeseigenen Einrichtungen gelagert werden.
Dies soll die Sicherheit und Überwachung der Lagerung gefährlicher Materialien verbessern und die öffentliche Gesundheit schützen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6665
Sponsor: Rep. Nehls, Troy E. [R-TX-22]