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Keine Steuer auf Erstattungen für PFAS-Sanierung

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Gelder, die Einzelpersonen für die Beseitigung von Verunreinigungen durch schädliche PFAS-Chemikalien erhalten, nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Das bedeutet, dass Betroffene mehr ihrer Erstattungsbeträge für Sanierungskosten verwenden können, was ihre finanzielle Belastung mindert. Die Änderungen gelten rückwirkend für Zahlungen, die seit Anfang 2021 erhalten wurden.
Wichtige Punkte
Erstattungen für die Beseitigung von PFAS-Chemikalien sind nun von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Diese Steuerbefreiung gilt für Erstattungen, die in Steuerjahren ab dem 31. Dezember 2020 erhalten wurden.
Personen, die zuvor Steuern auf solche Erstattungen gezahlt haben, können eine verlängerte Frist für die Beantragung einer Rückerstattung oder Gutschrift haben.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6669
Sponsor: Rep. Pappas, Chris [D-NH-1]