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Erweiterung günstiger Krankenversicherungen und Transparenz bei Arzneimittelkosten

Das Gesetz ermöglicht es Arbeitgebergruppen und Selbstständigen, Verbandskrankenpläne (Association Health Plans) zur Bereitstellung von Versicherungsschutz einzurichten. Es erlaubt Arbeitgebern zudem, individuelle Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter durch sogenannte 'CHOICE arrangements' zu finanzieren. Darüber hinaus schreibt es Berichtspflichten für Verwalter pharmazeutischer Leistungen (PBM) vor, um die Transparenz der Arzneimittelkosten zu erhöhen, und stellt Mittel für Zahlungen zur Reduzierung der Kostenbeteiligung bereit, mit spezifischen Einschränkungen bezüglich Abtreibungen.
Wichtige Punkte
Arbeitgebergruppen und Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen Verbandskrankenpläne bilden.
Arbeitgeber können 'CHOICE arrangements' anbieten, um individuelle Krankenversicherungen der Mitarbeiter anstelle traditioneller Gruppenpläne zu finanzieren.
Dienste für das Management pharmazeutischer Leistungen (PBM) müssen detaillierte Berichte über Arzneimittelkosten, Rabatte und Gebühren vorlegen.
Das Gesetz stellt ab 2027 Mittel für Zahlungen zur Reduzierung der Kostenbeteiligung bereit, schließt jedoch Pläne aus, die Abtreibungen abdecken (mit Ausnahmen für Lebensgefahr, Vergewaltigung oder Inzest).
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-17
51%
Dafür 216
Dagegen 211
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Status: Vom Haus verabschiedet
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6703
Sponsor: Rep. Miller-Meeks, Mariannette [R-IA-1]
Startdatum: 2025-12-15
Abstimmungsdatum: 2025-12-17
Abstimmung Nr.: 349