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Aktienhandelsverbot für Regierungsbeamte und ihre Familien

Dieses Gesetz zielt darauf ab, das öffentliche Vertrauen wiederherzustellen, indem es hochrangigen Regierungsbeamten, einschließlich Mitgliedern des Kongresses, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und ihren unmittelbaren Familien, untersagt, einzelne Aktien und andere spezifische Anlagen zu besitzen oder zu handeln. Es soll sicherstellen, dass Entscheidungen dieser Beamten ausschließlich dem Gemeinwohl dienen und frei von potenziellen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit persönlichen finanziellen Gewinnen sind.
Wichtige Punkte
Verbietet Mitgliedern des Kongresses, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie deren Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Kindern den Kauf oder Verkauf von Einzelaktien, Rohstoffen oder Termingeschäften.
Verlangt von diesen Beamten und ihren Familien, bestehende verbotene Anlagen innerhalb von 90 bis 180 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes oder ihrem Amtsantritt zu veräußern.
Ausnahmen bestehen für diversifizierte Investmentfonds, Staatsanleihen, Kleinunternehmen und bestimmte Familientrusts, um eine verantwortungsvolle Finanzplanung zu ermöglichen.
Verstöße führen zu finanziellen Strafen, einschließlich einer Gebühr und der Einziehung von Gewinnen, die nicht aus Steuergeldern oder Wahlkampfmitteln bezahlt werden dürfen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6731
Sponsor: Rep. Magaziner, Seth [D-RI-2]
Startdatum: 2025-12-16