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Bundeswohnbeihilfe für Studenten in Studentenwohnheimen

Dieses Gesetz hebt das bestehende Verbot auf, das Studenten den Erhalt staatlicher Wohnbeihilfen (Section 8) untersagte. Es ermöglicht berechtigten Studenten, die in Wohnheimen auf dem Campus leben, Unterstützung bei den Unterkunftskosten zu erhalten. Entscheidend ist, dass diese Wohnbeihilfe nicht als Einkommen bei der Berechnung anderer staatlicher Studienbeihilfen oder bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen angerechnet wird, wodurch der Verlust anderer Leistungen verhindert wird.
Wichtige Punkte
Studenten, die für mieterbasierte Wohnbeihilfe (Section 8) berechtigt sind, können diese nun erhalten, auch wenn sie eingeschrieben sind und in universitätseigenen Einrichtungen wohnen.
Die erhaltene Wohnbeihilfe wird nicht zur Berechnung des Einkommens für Studienbeihilfen herangezogen, was die finanzielle Unterstützung für Studenten sichert.
Die Unterstützung gilt speziell für Studenten, die in Wohnanlagen leben, die von ihrer Bildungseinrichtung unterhalten werden.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6753
Sponsor: Rep. Landsman, Greg [D-OH-1]