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USDA Darlehensmodernisierung: Leichterer Zugang für Landwirte und Betriebsgesellschaften.

Dieses Gesetz modernisiert die Regeln für direkte USDA-Darlehen (für Landbesitz, Betrieb und Notfälle), um sie an moderne landwirtschaftliche Strukturen anzupassen. Es senkt die erforderliche Beteiligung an einem antragstellenden Unternehmen von „der Mehrheit“ auf „mindestens 50 Prozent“, wodurch 50/50-Partnerschaften förderfähig werden. Darüber hinaus werden die Zulassungsregeln für reine Betriebsgesellschaften und komplexe Eigentumsstrukturen präzisiert, um mehr Landwirten den Zugang zu wichtigen Bundesmitteln zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Die Mindestanforderung an die Eigentumsbeteiligung für die Darlehensberechtigung wird von „der Mehrheit“ auf „mindestens 50 Prozent“ gesenkt.
Die Berechtigung wird auf Unternehmen ausgeweitet, die die Farm nur betreiben, sofern die Immobilieneigentümer mindestens 50 % der Anteile an diesem Betriebsunternehmen halten.
Komplexe Eigentumsstrukturen (verschachtelte Unternehmen) können sich nun qualifizieren, wenn 75 % der gesamten Eigentumsanteile von qualifizierten Farmbetreibern gehalten werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6779
Sponsor: Rep. Bost, Mike [R-IL-12]
Startdatum: 2025-12-17