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10-Minuten-Grenze für die Blockade öffentlicher Bahnübergänge zur Verbesserung der Sicherheit.

Das Gesetz legt eine strenge Höchstgrenze von 10 Minuten fest, für die Güterzüge öffentliche Bahnübergänge blockieren dürfen, um Wartezeiten für Pendler zu verkürzen. Dies ist besonders wichtig für die Sicherheit, da höhere Strafen drohen, wenn Blockaden Rettungsdienste verzögern. Bei häufig blockierten Übergängen müssen die Behörden die Ursachen untersuchen und Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Wichtige Punkte
Eisenbahnunternehmen dürfen öffentliche Bahnübergänge grundsätzlich nicht länger als 10 Minuten blockieren (Ausnahmen gelten bei Unfällen oder Notfällen).
Bei wiederholten Verstößen gegen die 10-Minuten-Regel können zivilrechtliche Strafen verhängt werden, insbesondere wenn Rettungsdienste behindert werden.
Die Behörden untersuchen Bahnübergänge, die dreimal oder öfter innerhalb von 30 Tagen blockiert wurden, um dauerhafte Lösungen zu finden.
Bahnunternehmen müssen einen Link zum nationalen Meldeportal für blockierte Übergänge auf ihrer Website veröffentlichen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6790
Sponsor: Rep. Garcia, Sylvia R. [D-TX-29]
Startdatum: 2025-12-17