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Neue Regeln für Öko-Verpackungen: Klare Kennzeichnung für Verbraucher

Dieses Gesetz führt strenge Regeln für Begriffe wie „recycelbar“ oder „kompostierbar“ auf Verpackungen ein. Es schützt Bürger vor irreführenden Umweltaussagen und fördert ehrliche Informationen über die Wiederverwertbarkeit.
Wichtige Punkte
Verbot irreführender Angaben zur Umweltfreundlichkeit von Verpackungen.
Pflicht zur Zertifizierung durch unabhängige Stellen für alle Öko-Kennzeichnungen.
Nutzung des Recycling-Symbols mit drei Pfeilen nur für tatsächlich verwertbare Produkte.
Hinweispflicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit von Recyclinganlagen vor Ort.
Wissenschaftliche Nachweise für die Kennzeichnung als kompostierbar sind zwingend erforderlich.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6832
Sponsor: Rep. Weber, Randy K. Sr. [R-TX-14]
Startdatum: 2025-12-17