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Bundesarbeitsgruppe zur Bekämpfung des illegalen Handels mit E-Zigaretten eingerichtet.

Dieses Gesetz richtet eine föderale Arbeitsgruppe ein, die sich aus mehreren Behörden zusammensetzt, um den illegalen Import, Vertrieb und Verkauf von E-Zigaretten zu bekämpfen. Ziel ist es, nicht zugelassene Produkte vom Markt zu nehmen, was dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient und die Sicherheit der Verbraucher erhöht. Die Arbeitsgruppe wird zehn Jahre lang tätig sein und halbjährlich über ihre Durchsetzungsmaßnahmen berichten.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer behördenübergreifenden Task Force (u. a. Justizministerium, Gesundheitsministerium, Zoll) zur Bekämpfung illegaler E-Zigaretten.
Die Gruppe muss eine Strategie zur Reduzierung nicht autorisierter Produkte durch Ermittlungen, Beschlagnahmungen und strafrechtliche Verfolgung entwickeln.
Der Fokus liegt auf der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit durch die Entfernung unregulierter Produkte vom Markt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6845
Sponsor: Rep. Conaway, Herbert C. [D-NJ-3]
Startdatum: 2025-12-18