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Verbot der unerlaubten Entsorgung von Fötusresten

Dieses neue Gesetz verbietet die Entsorgung von Fötusresten auf Mülldeponien oder in schiffbaren Gewässern. Ziel ist es, einen würdevollen Umgang mit diesen Überresten zu gewährleisten. Das Gesetz sieht keine Strafen für Frauen vor, die die Überreste ihrer ungeborenen Kinder entsorgen.
Wichtige Punkte
Führt Gefängnisstrafen oder Geldstrafen für die Entsorgung von Fötusresten auf Deponien oder in Gewässern ein.
Definiert Fötusreste als Teile eines menschlichen Fötus, der aufgrund einer Abtreibung verstorben ist, ausgenommen eingeäscherte Teile.
Stellt klar, dass das Gesetz keine Strafverfolgung von Frauen für die Entsorgung der Überreste ihrer eigenen ungeborenen Kinder erlaubt.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_686
Sponsor: Rep. Latta, Robert E. [R-OH-5]
Startdatum: 2025-01-23