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Ende der lokalen Polizeibefugnisse bei der Durchsetzung des Einwanderungsrechts.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Bundesprogramm zu beenden, das es staatlichen und lokalen Polizeibehörden erlaubt, Personen wegen Einwanderungsverstößen zu untersuchen und festzunehmen. Die Durchsetzung des Einwanderungsrechts würde somit ausschließlich Aufgabe der Bundesregierung, wodurch sich die lokale Polizei auf lokale Kriminalität konzentrieren kann und nicht mehr den Einwanderungsstatus überprüfen darf.
Wichtige Punkte
Staatliche und lokale Polizeibehörden verlieren die Befugnis, als Bundesagenten in Einwanderungsfragen zu handeln (Aufhebung des 287(g)-Programms).
Die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Einwanderungsrechts wird ausschließlich auf Bundesbeamte des Heimatschutzministeriums beschränkt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6890
Sponsor: Rep. Quigley, Mike [D-IL-5]
Startdatum: 2025-12-18