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Höhere Strafen für Wiederholungstäter bei gewalttätigem Aufstand.

Das Gesetz führt deutlich höhere Haftstrafen für Personen ein, die wiederholt Akte gewalttätiger Aufstände begehen, wie das unbefugte Betreten von Regierungsgebäuden in Verbindung mit Gewalt oder der Behinderung von Wahlverfahren. Ziel ist der Schutz demokratischer Institutionen und der öffentlichen Sicherheit. Eine frühere Verurteilung zählt für die Strafverschärfung, selbst wenn sie begnadigt wurde.
Wichtige Punkte
Einführung zusätzlicher Haftstrafen (zwischen 4 und 10 Jahren) für Wiederholungstäter, die wegen gewalttätigen Aufstands verurteilt werden.
Die Definition des gewalttätigen Aufstands umfasst das unbefugte Betreten des Kapitols, des Weißen Hauses oder des Obersten Gerichtshofs mit Gewalt oder Behinderung offizieller Wahlverfahren.
Personen, die wegen schwerwiegender antidemokratischer Verbrechen (z. B. Verrat) verurteilt werden und ein entsprechendes Muster aufweisen, können zu lebenslanger Haft verurteilt werden.
Eine frühere Begnadigung schließt die Anwendung dieser verschärften Strafen für zukünftige Taten nicht aus, es sei denn, die Begnadigung basierte auf Unschuld.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_6953
Sponsor: Rep. Torres, Norma J. [D-CA-35]
Startdatum: 2026-01-06