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Dauerhaftes Verbot der Steuerfinanzierung von Abtreibungen und volle Offenlegung der Versicherung.

Dieses Gesetz verbietet dauerhaft die Verwendung von Bundessteuergeldern zur Finanzierung der meisten Abtreibungen oder Krankenversicherungspläne, die diese abdecken. Bürger, die Krankenversicherungen über den ACA-Marktplatz erwerben, verlieren Bundeszuschüsse, wenn ihr gewählter Plan nicht ausgenommene Abtreibungen abdeckt. Das Gesetz schreibt auch eine klare Offenlegung durch die Versicherer vor, inwieweit Abtreibungen abgedeckt sind und welche spezifischen Prämienzuschläge dafür anfallen.
Wichtige Punkte
Bundesmittel, einschließlich ACA-Steuergutschriften und Subventionen, dürfen nicht zur Bezahlung von Abtreibungen oder Plänen, die diese abdecken, verwendet werden.
Ausnahmen gelten für Abtreibungen infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
Versicherer müssen klar offenlegen, ob ein Plan Abtreibungen abdeckt, und spezifische Prämienzuschläge dafür müssen separat ausgewiesen werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7
Sponsor: Rep. Smith, Christopher H. [R-NJ-4]
Startdatum: 2025-01-22