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Verbesserte Prävention von Substanzmissbrauch und Genesungsdienste an Hochschulen.

Dieses Gesetz verschärft die Anforderungen an Hochschulen hinsichtlich der Prävention von Alkohol- und Substanzmissbrauch und schreibt die Umsetzung evidenzbasierter Programme vor. Es genehmigt neue Bundesmittel für Hochschulen, um umfassende Genesungsunterstützungsdienste, Überdosisprävention und integrierte psychische Gesundheits- und Suchtdienste für Studierende bereitzustellen. Hochschulen müssen auch Überdosisvorfälle melden und zugängliche Präventionsprogramme gewährleisten, um weiterhin für Bundeshilfen in Frage zu kommen.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen evidenzbasierte Programme zur Prävention von Substanzmissbrauch einführen und zugängliche Beratungs-, Behandlungs- und Genesungsunterstützungsdienste für Studierende und Mitarbeiter anbieten.
Jährlich 15 Millionen US-Dollar ab 2027 werden für Zuschüsse bereitgestellt, die Campus-Genesungsprogramme, Wiedereingliederungshilfe für Studierende mit akademischen Problemen aufgrund von Sucht und Maßnahmen zur Überdosisprävention finanzieren.
Hochschulen sind verpflichtet, Daten über Verstöße und Überdosen im Zusammenhang mit Substanzgebrauch zu melden, um die Sicherheit auf dem Campus zu verbessern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7019
Sponsor: Rep. Leger Fernandez, Teresa [D-NM-3]
Startdatum: 2026-01-12