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Antidiskriminierungsschutz für Mitarbeiter der D.C. Gerichte und des Öffentlichen Verteidigers.

Dieses Gesetz erweitert den Geltungsbereich des Menschenrechtsgesetzes des District of Columbia auf nicht-richterliche Mitarbeiter der D.C. Gerichte und Angestellte des Öffentlichen Verteidigerdienstes. Dies stellt sicher, dass diese öffentlichen Bediensteten formellen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz erhalten, analog zu den meisten anderen Arbeitnehmern in D.C. Die Änderung fördert die Gleichbehandlung im öffentlichen Sektor, wobei Beschwerden gegen diese spezifischen Einrichtungen nach gesonderten Verfahren behandelt werden.
Wichtige Punkte
Nicht-richterliche Mitarbeiter der D.C. Gerichte und Angestellte des Öffentlichen Verteidigerdienstes erhalten vollen Antidiskriminierungsschutz gemäß dem D.C. Human Rights Act.
Die D.C. Gerichte und der Öffentliche Verteidigerdienst werden formell als „Arbeitgeber“ im Sinne dieser Antidiskriminierungsbestimmungen eingestuft.
Beschwerden, die gegen diese spezifischen Institutionen eingereicht werden, folgen anderen Verfahren als jene, die für allgemeine D.C. Regierungsbehörden gelten.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7020
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2026-01-12