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Verbot von zweckgebundenen Mitteln (Earmarks) im Repräsentantenhaus.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, sogenannte Earmarks – spezifische Ausgaben, Steuervergünstigungen oder Zollerleichterungen, die auf Wunsch einzelner Kongressmitglieder an enge Gruppen oder lokale Projekte gerichtet sind – aus dem Gesetzgebungsverfahren im Repräsentantenhaus zu verbannen. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssten zukünftige Bundesausgaben und Vergünstigungen über Wettbewerbsverfahren oder allgemeine, einheitliche Regeln vergeben werden. Dies soll die Transparenz bei öffentlichen Ausgaben erhöhen, könnte aber die Finanzierung kleiner, lokaler Projekte erschweren.
Wichtige Punkte
Einführung eines vollständigen Verbots der Prüfung von Gesetzen, die zweckgebundene Mittel (Earmarks) enthalten, im Repräsentantenhaus.
Das Verbot umfasst auch begrenzte Steuer- und Zollvergünstigungen, die 10 oder weniger Begünstigten zugutekommen oder nicht auf einheitlichen Kriterien beruhen.
Ziel ist es, die Verteilung öffentlicher Gelder gerechter zu gestalten, indem allgemeine Formeln oder Wettbewerbsverfahren erzwungen werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7041
Sponsor: Rep. Norman, Ralph [R-SC-5]
Startdatum: 2026-01-13