arrow_back Bürgeraudit
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Verbot der politischen Verfolgung von Bürgern durch die Bundesregierung.

Dieses Gesetz soll Bürger und Organisationen davor schützen, dass die Bundesregierung Ermittlungen, Vorschriften oder Strafverfahren nutzt, um ihre verfassungsmäßig geschützte politische Meinungsäußerung zu unterdrücken oder zu bestrafen. Es führt neue Rechtsmittel ein, die es Bürgern ermöglichen, Bundesbeamte auf Schadensersatz zu verklagen und gerichtliche Anordnungen zu erwirken, wenn sie aufgrund ihrer politischen Ansichten ungerechtfertigt ins Visier genommen wurden. Zudem wird die Verwendung von Bundesmitteln für solche Zwecke untersagt.
Wichtige Punkte
Bundesbeamte dürfen keine rechtlichen Schritte oder Ermittlungen einleiten, wenn diese wesentlich durch den Wunsch motiviert sind, Kritik an der Regierung oder andere geschützte politische Äußerungen zu bestrafen.
Bürger, gegen die ein Verfahren eingeleitet wird, können politische Motivation als Verteidigung anführen; die Regierung muss dann klar beweisen, dass die Maßnahme aus legitimen, unpolitischen Gründen gerechtfertigt war.
Unrechtmäßig ins Visier genommene Personen können Bundesbeamte auf Schadensersatz verklagen und gerichtliche Anordnungen zur Beendigung der Maßnahme erwirken.
Das Gesetz ermöglicht Gerichten, politisch motivierte Untersuchungen zum Steuerbefreiungsstatus von Organisationen zu stoppen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7060
Sponsor: Rep. Crow, Jason [D-CO-6]
Startdatum: 2026-01-14