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Verlängerung der Steuergutschrift für die Produktion von raffiniertem Kohle bis 2033.

Dieses Gesetz verlängert den Zeitraum, in dem Hersteller von raffiniertem Kohle eine spezielle Steuergutschrift in Anspruch nehmen können. Anstelle der bisherigen 10-Jahres-Frist ist die Gutschrift nun bis zum 1. Januar 2033 verfügbar, um die Stabilität des Energiesektors zu unterstützen. Obwohl dies hauptsächlich Energieunternehmen betrifft, kann die Verlängerung indirekt die Kosten und die Verfügbarkeit von Brennstoffen, einschließlich Brennstoffen für die Stahlindustrie, beeinflussen. Die Änderungen gelten für Kohle, die nach dem 31. Dezember 2025 produziert und verkauft wird.
Wichtige Punkte
Die wichtigste Änderung verlängert die Frist für die Steuergutschrift für die Produktion von raffiniertem Kohle auf den 1. Januar 2033.
Die Steuergutschrift ist nicht mehr auf einen 10-Jahres-Zeitraum ab Inbetriebnahme der Anlage beschränkt, was Unternehmen mehr Planungsfreiheit gibt.
Es wird klargestellt, dass Anlagenänderungen die Produktion von „Brennstoff für die Stahlindustrie“ ermöglichen müssen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7070
Sponsor: Rep. Miller, Carol D. [R-WV-1]
Startdatum: 2026-01-14