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Verbot politisch motivierter Strafverfolgungen und Ermittlungen durch Bundesbeamte.

Dieses Gesetz soll die Unabhängigkeit der Justiz schützen, indem es hochrangigen Bundesbeamten, einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten, untersagt, strafrechtliche Ermittlungen oder Anklagen gegen bestimmte Personen ausschließlich aus politischen Gründen zu fordern. Diese Maßnahme stärkt die Rechtsstaatlichkeit und stellt sicher, dass staatsanwaltschaftliche Entscheidungen auf rechtlichen Grundlagen und nicht auf politischen Interessen beruhen. Mitarbeiter des Justizministeriums müssen solche Interventionsversuche melden.
Wichtige Punkte
Einführung von Strafen (bis zu 5 Jahre Haft und Geldstrafen) für hochrangige Beamte, die versuchen, Ermittlungen des Justizministeriums aus rein politischen Gründen zu beeinflussen.
Verpflichtung für Mitarbeiter des Justizministeriums, alle verdächtigen politisch motivierten Anfragen innerhalb von 45 Tagen dem Generalinspektor zu melden.
Das Verbot gilt für den Präsidenten, den Vizepräsidenten, deren Mitarbeiter und andere hochrangige Bundesbedienstete.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7072
Sponsor: Rep. Moulton, Seth [D-MA-6]
Startdatum: 2026-01-14