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Pflichtangaben zu Krisen-Hotlines auf Schülerausweisen zur Suizidprävention

Dieses Gesetz verpflichtet lokale Bildungsbehörden, die Bundesmittel erhalten, wichtige Kontaktinformationen zur psychischen Gesundheit und Suizidprävention direkt auf den Schülerausweisen weiterführender Schulen aufzunehmen. Falls keine physischen Ausweise ausgestellt werden, müssen die Behörden diese Informationen auf ihren Websites und Schülerplattformen veröffentlichen. Ziel ist es, Jugendlichen Zugang zu Hilfsdiensten wie der 988 Suicide and Crisis Lifeline zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Schülerausweise an weiterführenden Schulen müssen die Kontaktdaten der 988 Suicide and Crisis Lifeline und der Crisis Text Line enthalten.
Behörden müssen, falls vorhanden, auch eine staatliche oder lokale Suizidpräventions-Hotline angeben.
Die Anforderungen an Ausweise gelten für Schuljahre, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen (ein Jahr nach Verabschiedung).
Das Gesetz schreibt Informationskampagnen des Bundes vor, um über diese psychischen Gesundheitsressourcen aufzuklären.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7092
Sponsor: Rep. Carter, Troy A. [D-LA-2]
Startdatum: 2026-01-15