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Verlängerung des Terrorismus-Risikoversicherungs-Programms bis 2034.

Dieses Gesetz verlängert das bundesweite Terrorismus-Risikoversicherungs-Programm bis 2034, um Unternehmen und Immobilieneigentümern weiterhin Zugang zu Terrorismusversicherungen zu ermöglichen. Es werden auch Änderungen am Zertifizierungsprozess für Terrorakte vorgenommen, einschließlich einer höheren Schadensschwelle und klarerer Benachrichtigungsregeln.
Wichtige Punkte
Das Bundesprogramm zur Absicherung von Terrorismusrisiken, wichtig für die Wirtschaft, wird bis Ende 2034 fortgesetzt.
Die Mindestschwelle für versicherte Schäden, ab der ein Ereignis als Terrorakt mit Bundesunterstützung zertifiziert werden kann, wurde von 5 Millionen auf 25 Millionen Dollar erhöht.
Neue Regeln für die öffentliche Bekanntmachung und eine 90-Tage-Frist für die Zertifizierung von Terrorakten verbessern die Transparenz.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7128
Sponsor: Rep. Flood, Mike [R-NE-1]
Startdatum: 2026-01-16