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Lockerung der Wildtierhaltung: Schutz lokaler Zoos und Bestandsschutz für Privatbesitzer.

Dieses Gesetz ändert die Bundesvorschriften für den Besitz und Handel mit Wildtieren in Gefangenschaft, was lizenzierten Zoos und Tierausstellern zugutekommt. Es entfernt Schneeleoparden und Nebelparder von der Liste der streng verbotenen Arten. Es schafft auch einen Weg für Privatpersonen, bereits gehaltene verbotene Tiere legal zu behalten, wenn sie diese registrieren und auf Zucht oder Verkauf verzichten.
Wichtige Punkte
Schneeleoparden und Nebelparder (sowie deren Hybriden) werden von der Liste der „verbotenen Wildtierarten“ des Lacey Acts gestrichen.
Privatbesitzer verbotener Arten dürfen ihre Tiere legal behalten, wenn sie jedes Tier registrieren und sich verpflichten, sie nicht zu züchten, zu verkaufen oder öffentlich auszustellen.
Die Ausnahmen für Zoos und Aussteller werden erweitert und umfassen nun auch Class B-Lizenznehmer und deren Personal (Eigentümer, Freiwillige, Veterinärtechniker).
Lizenzierten Einrichtungen ist es nun ausdrücklich gestattet, verbotene Arten in autorisierte ausländische Einrichtungen zu importieren und von dort zu exportieren.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7159
Sponsor: Rep. Gosar, Paul A. [R-AZ-9]
Startdatum: 2026-01-20