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Verbot privater Auftragnehmer bei der Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen

Dieses Gesetz verbietet es der Regierung, private Unternehmen mit der Überwachung oder Ortung von Personen zur Durchsetzung des Einwanderungsrechts zu beauftragen. Es schränkt die Rolle privater Firmen bei hoheitlichen Aufgaben ein.
Wichtige Punkte
Verbot von Kopfgeldern oder Prämien für private Firmen pro gefundener Person.
Kündigung oder Änderung bestehender Verträge für Überwachung und Personensuche.
Verbot der Nutzung privater Daten und sozialer Medien durch Subunternehmer für Einwanderungskontrollen.
Verpflichtende Prüfung aller Verträge des Heimatschutzministeriums auf Einhaltung der neuen Vorschriften.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7161
Sponsor: Rep. Krishnamoorthi, Raja [D-IL-8]
Startdatum: 2026-01-20