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Verbot von Abtreibungen aufgrund des Turner-Syndroms

Dieses Gesetz verbietet Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer Diagnose oder des Verdachts auf das Turner-Syndrom durchgeführt werden. Es führt strafrechtliche Sanktionen für medizinisches Personal und zivilrechtliche Haftung ein.
Wichtige Punkte
Verbot von Abtreibungen bei Diagnose oder Verdacht auf das Turner-Syndrom.
Informationspflicht für Ärzte, Schwangere nach vorliegenden Testergebnissen zu fragen.
Bis zu 5 Jahre Haft für die Durchführung oder Unterstützung solcher Abbrüche.
Zivilklagen auf Schadensersatz durch Väter oder Großeltern gegen Anbieter möglich.
Meldepflicht für medizinisches Personal bei Verstößen gegen das Gesetz.
Die schwangere Frau selbst ist von jeglicher straf- oder zivilrechtlicher Haftung befreit.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7177
Sponsor: Rep. Feenstra, Randy [R-IA-4]
Startdatum: 2026-01-21