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Schutz öffentlicher Ländereien: Verbot des Verkaufs zugänglicher Bundesgebiete

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Bundesländer zu schützen, die für Bürger zugänglich sind, wie Parks und Wanderwege. Es verbietet den Verkauf dieser Ländereien an private Einrichtungen, was bedeutet, dass diese Orte für die öffentliche Erholung und Nutzung verfügbar bleiben. Dies stellt sicher, dass Bürger darauf vertrauen können, dass ihre bevorzugten Outdoor-Bereiche nicht verkauft und bebaut werden.
Wichtige Punkte
Verbietet den Verkauf öffentlich zugänglicher Bundesländer (z.B. über Straßen, Wege, Wasserwege).
Schützt Ländereien, die an öffentlich zugängliche Bundesländer oder staatliche/kommunale Ländereien angrenzen und öffentlich zugänglich sind.
Ausnahmen vom Verbot umfassen kleine Parzellen (unter 300 Acres oder 5 Acres mit Wasserzugang) und Übertragungen, die durch spezifische Bundesgesetze genehmigt sind.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Erholungs- und Naturgebiete in öffentlicher Hand bleiben und allen Bürgern zugänglich sind.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_718
Sponsor: Rep. Zinke, Ryan K. [R-MT-1]
Startdatum: 2025-01-23