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Verbot des Kaufs von Einfamilienhäusern durch große Investmentgesellschaften

Dieses Gesetz verbietet es riesigen Investmentfirmen, Einfamilienhäuser aufzukaufen, um den Wohnungsmarkt für Privatpersonen zu schützen. Ziel ist es, den Wettbewerb durch Großkonzerne zu verringern und Wohneigentum für Familien zugänglicher zu machen.
Wichtige Punkte
Verbot für Investmentgesellschaften mit mehr als 100 Milliarden Dollar Vermögen, Einfamilienhäuser zu erwerben.
Beschränkung des Erwerbs von Anteilen an Unternehmen, die bereits mehr als 100 Häuser besitzen, auf maximal 49 %.
Die Regelung gilt für freistehende Häuser, schließt jedoch Eigentumswohnungen und Genossenschaften aus.
Die neuen Beschränkungen treten 100 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_7186
Sponsor: Rep. Miller, Mary E. [R-IL-15]
Startdatum: 2026-01-21