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Änderungen bei Gesundheitssparkonten: Einschränkungen für Abtreibungskosten

Dieses neue Gesetz ändert die Regeln für die Verwendung von Geldern aus Gesundheitssparkonten (HSAs), Archer MSAs, flexiblen Gesundheitsausgabenkonten (FSAs) und Gesundheitskostenerstattungskonten (HRAs). Es schränkt die Verwendung dieser Mittel für Abtreibungskosten ein, mit Ausnahmen bei Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Diese Änderungen können die Gesundheitsausgabenplanung der Bürger beeinflussen.
Wichtige Punkte
Die meisten Abtreibungskosten werden nicht mehr als medizinische Ausgaben gelten, die von HSAs, Archer MSAs, FSAs und HRAs gedeckt werden.
Ausnahmen sind Abtreibungen infolge von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist, bescheinigt von einem Arzt.
Die Änderungen treten für Ausgaben in Steuerjahren in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_720
Sponsor: Rep. Brecheen, Josh [R-OK-2]
Startdatum: 2025-01-24