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Verbot privater Gelder bei Bundeswahlen

Dieses Gesetz soll verhindern, dass Staaten Geld oder Spenden von privaten Einrichtungen für die Durchführung von Bundeswahlen annehmen. Das bedeutet, dass alle wahlbezogenen Aktivitäten, wie Wähleraufklärung und Registrierung, ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, um eine größere Unabhängigkeit des Wahlprozesses zu gewährleisten. Eine Ausnahme bildet die Annahme von Spenden für Wahllokale.
Wichtige Punkte
Staaten dürfen keine Gelder oder Spenden von privaten Einrichtungen für die Durchführung von Bundeswahlen annehmen.
Die Finanzierung von Wähleraufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und Wählerregistrierung erfolgt ausschließlich aus öffentlichen Mitteln.
Die einzige Ausnahme ist die Annahme von Spenden für Räumlichkeiten, die als Wahllokale oder frühe Wahlorte genutzt werden.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_723
Sponsor: Rep. Cole, Tom [R-OK-4]
Startdatum: 2025-01-24